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BGBl III 199/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

199. Kundmachung: Geltungsbereich der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

199. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Spanien hat am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Depositär der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 206/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2013), eine Mitteilung bezüglich der vom Vereinigten Königreich11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 206/1993. anlässlich der Ratifikation der Änderung erklärten territorialen Anwendbarkeit auf Gibraltar abgegeben22 Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.b]..

Bierlein

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