110. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich1 am 10. Mai 2019 Erklärungen zu den Art. 4, 6, 9 Abs. 9 und 17 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. III Nr. 22/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 73/2018) abgegeben sowie seinen Vorbehalt zu Art. 17 des genannten Protokolls teilweise zurückgezogen.
Bierlein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)