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BGBl III 110/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

110. Kundmachung: Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

110. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Vereinigte Königreich11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 182]. am 10. Mai 2019 Erklärungen zu den Art. 4, 6, 9 Abs. 9 und 17 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. III Nr. 22/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 73/2018) abgegeben sowie seinen Vorbehalt zu Art. 17 des genannten Protokolls teilweise zurückgezogen.

Bierlein

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