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BGBl III 103/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

103. Kundmachung: Beendigung des Übereinkommens zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

103. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend die Beendigung des Übereinkommens zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Österreich und Lettland haben einvernehmlich festgestellt, dass das Übereinkommen zwischen Österreich und Lettland über die Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen, BGBl. Nr. 321/1932, gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, mit Wirksamkeit vom 31. August 1997 als beendet anzusehen ist.

Bierlein

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