3. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 304 der Bundesabgabenordnung durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 65 Z 2 in Verbindung mit § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 - VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2017, G 131/2017-8 und G 286/2017-2, dem Bundeskanzler zugestellt am 28. Dezember 2017, zu Recht erkannt:
- „I. § 304 des Bundesgesetzes über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO), BGBl. Nr. 194/1961, idF BGBl. I Nr. 14/2013, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
- II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft.
- III. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)