37. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes geändert wird
Auf Grund des § 34 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 4/2018, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 449/2001, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 und 2 werden sämtliche Verweise auf „§ 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,“ durch den Verweis „§ 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2016,“ ersetzt.
2. In § 2 Abs. 2 entfällt im letzten Satz die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“.
Löger
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)