34. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Zustellformularverordnung geändert wird
Auf Grund des § 27 und des § 35 Abs. 1 des Zustellgesetzes - ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2017, wird verordnet:
Die Zustellformularverordnung - ZustFormV, BGBl. Nr. 600/1982, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 406/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird die Wortfolge „Formulare 1, 7, 8 und 9“ durch die Wortfolge „Formulare 1 und 7“ ersetzt.
2. In § 2 Abs. 2 entfällt der Ausdruck „zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres, BGBl. I Nr. 161/2013,“.
3. § 3 lautet:
„§ 3. Für Zustellungen gemäß dem 3. Abschnitt des Zustellgesetzes steht folgendes in der Anlage angeschlossene Formular zur Verfügung:
- - Formular 7 zu § 35 Abs. 1 und 2 und § 36 des Zustellgesetzes (elektronische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung).“
4. In § 3a Abs. 2 entfällt die Wortfolge „und für das Formular 9 zu § 35 Abs. 2 des Zustellgesetzes“.
5. In § 3a Abs. 2 Z 3 wird die Wortfolge „die Formulare 1 und 9“ durch die Wortfolge „das Formular 1“ ersetzt.
6. § 4 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3, § 3a Abs. 2 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2018 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.“
7. In der Anlage wird die Wortfolge „die Formulare 1 und 9“ durch die Wortfolge „das Formular 1“ ersetzt.
8. In der Anlage wird das Formular 7 (in deutscher, kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache) neu festgesetzt:
[siehe Anlage]
9. In der Anlage entfallen die Formulare 8 und 9 (in deutscher, kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache).
10. In der Anlage wird die Überschrift „Formulare 1, 7, 8 und 9 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache“ durch die Überschrift „Formulare 1 und 7 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache“ ersetzt.
Strache Hartinger-Klein Faßmann Schramböck Blümel Kneissl Löger Bogner-Strauß Kickl Kunasek Köstinger Moser Hofer
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