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BGBl III 10/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

10. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden

10. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden

Die Multilaterale Vereinbarung M303 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden (BGBl. III Nr. 41/2017, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 145/2017) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Frankreich

14. Dezember 2017

Schweiz

29. Dezember 2017

Kurz

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