25. Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungsgesetz 2012 geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Parteiengesetzes 2012
Das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. I Nr. 56/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Für das Jahr 2018 findet Abs. 2 keine Anwendung.“
2. Dem § 16 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 14 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes 25/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
Artikel 2
Änderung des Parteien-Förderungsgesetzes 2012
Das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 - PartFörG), BGBl. I Nr. 57/2012, wird wie folgt geändert:
1. Dem bisherigen Text des § 5 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Für das Jahr 2018 findet Abs. 1 keine Anwendung.“
2. Dem § 7 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes 25/2018 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
Van der Bellen
Kurz
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