339. Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019
Auf Grund des § 2b Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/2018, beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2019 131 Euro.
Hartinger-Klein
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