32. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Änderung der Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel, BGBl. II Nr. 168/2007 (Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel 2018)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
§ 1. Die Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel, BGBl. II Nr. 168/2007, wird geändert und als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), der Bereich zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 5. März 2018 in Kraft.
Hofer
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