24. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Ernährungshilfe-Übereinkommens
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Korea am 31. Jänner 2018 ihre Beitrittsurkunde zum Ernährungshilfe-Übereinkommen (BGBl. III Nr. 41/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 101/2017) hinterlegt.
Kurz
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