21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die Errichtung eines Generalkonsulates der Republik Österreich in Chengdu
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischsprachigen Fassung, siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche, siehe Anlagen]
[Chinesische Antwortnote in ihrer authentischen chinesischsprachigen Fassung, siehe Anlagen]
[Chinesische Antwortnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche, siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Kurz
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