vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 188/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

188. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

188. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 105/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 71/2017) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll:

   

Fidschi

7. Juni 2017

 

Guinea-Bissau11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].

 

22. Oktober 2018

Irland11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].

20. März 2018

 

Libyen11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].

13. Februar 2018

 

Monaco11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a].

19. September 2017

 

Palästina

2. April 2014

 

Österreich hat gegen die Erklärung (den Vorbehalt) Libyens zum Übereinkommen am 6. Juli 2018 einen Einspruch11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15 bzw. CHAPTER IV.15.a]. erhoben.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)