16. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Armenien am 19. Jänner 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern (BGBl. Nr. 286/1984, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 203/2016) hinterlegt.
Kurz
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