168. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Gambia am 28. September 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 206/2017) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande1 am 21. Dezember 2017 die Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Aruba nach Maßgabe von Erklärungen betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 31 und 32 des Übereinkommens erstreckt.
Kurz
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