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BGBl III 140/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

140. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

140. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 87]. am 14. Mai 2018 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (BGB1. Nr. 82/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 84/2011) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung zu Zypern abgegeben.

Österreich hat gegen die Erklärung der Türkei am 14. August 2018 eine Einwendung11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 87]. erhoben.

Kurz

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