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BGBl III 137/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 1253 AB 1264 S. 148. BR: AB 9651 S. 859.)

137. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

137.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 116 Abs. 1 des Abkommens wurde am 14. Dezember 2016 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Art. 116 Abs. 1 mit 1. August 2018 in Kraft getreten.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 204 vom 31.07.2012 S. 20, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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