134. Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
134.
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen1 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 7 mit 1. August 2018 in Kraft getreten.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 144 vom 01.06.2016 S. 3, veröffentlicht.
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, werden die authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundgemacht.
Kurz
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