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BGBl III 127/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

127. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

127. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Costa Rica am 12. Juli 2018 seinen gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. a (ii) erklärten Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 94/2016. in Bezug auf Art. 12 des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 102/2017) zurückgezogen.

Kurz

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