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BGBl III 124/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

124. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

124. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Laut Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Thailand die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. III Nr. 74/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 30/2018) am 19. Juni 2018 ratifiziert.

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China am 6. April 2018 die Anwendbarkeit der Änderung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Macao erklärt. Der von China anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärte Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 93/1992. zu Art. 17 Abs. 2 des Übereinkommens findet auch auf die Sonderverwaltungsregion Macao Anwendung.

Kurz

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