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BGBl III 122/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

122. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

122. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Benin das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 13/2018) am 28. Juni 2018 unterzeichnet und ratifiziert.

Gemäß den Art. 6 und 23 Abs. 2 des Übereinkommens bestimmt Benin als zentrale Behörde und als zuständige Behörde im Sinne des Art. 23 Abs. 1 den Ministre des Affaires Sociales et de la Micro Finance (Minister für Soziale Angelegenheiten und Mikrofinanzierung).

Kurz

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