3. Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG), BGBl. Nr. 112, in der Fassung BGBl. I Nr. 63/2014 wird wie folgt geändert:
Nach § 13 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Unbeschadet der aufgrund von Abs. 2 und 3 erlassenen Verordnungen besteht für Hunde Beförderungspflicht, wenn die zu befördernde Person auf die Begleitung eines Assistenzhundes gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz angewiesen ist. Für diese Tiere besteht keine Maulkorb- und Leinenpflicht.“
Bures Kopf Hofer
Kern
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)