58. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, GSV, BGBl. Nr. 530/1994, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 114/2011, wird kundgemacht:
- 1. Die Neufassung des Anhangs V der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 15.10.2016 geregelt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 5 der Gasgeräte-Richtlinie 2009/142/EG und der Mitteilung der Kommission 2016/C 382/07 vom 15.10.2016 ergibt.
- 3. Die Kundmachung vom 04.04.2011, BGBl. II Nr. 114/2011, wird hiermit gegenstandslos.
Anlage 1
Mitterlehner
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