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BGBl II 58/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

58. Kundmachung: Aktualisierung des Verzeichnisses der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

58. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten aktualisiert wird

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 120/2016, in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, GSV, BGBl. Nr. 530/1994, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. II Nr. 114/2011, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs V der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten und der entsprechenden österreichischen Normen wird in der Anlage mit Stand 15.10.2016 geregelt.
  2. 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 5 der Gasgeräte-Richtlinie 2009/142/EG und der Mitteilung der Kommission 2016/C 382/07 vom 15.10.2016 ergibt.
  3. 3. Die Kundmachung vom 04.04.2011, BGBl. II Nr. 114/2011, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Anlage 1 

Mitterlehner

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