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BGBl III 68/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

68. Kundmachung: Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

68. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zweiten Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (BGBl. Nr. 333/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 103/2014) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Dominikanische Republik

21. September 2016

São Tomé und Príncipe

10. Jänner 2017

Togo

14. September 2016

Österreich hat gegen den Vorbehalt von El Salvador11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 103/2014. am 7. April 2015 einen Einspruch22 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.12]. erhoben.

Drozda

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