63. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Frankreich am 17. März 2017 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 40/2017) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Oktober 2017 wirksam.
Die Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 40/2017 wird dahingehend berichtigt, dass die Kündigung des gegenständlichen Übereinkommens durch Monaco aufgrund einer nunmehrigen Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats nicht mit 1. September 2017 sondern erst mit 1. Oktober 2017 Wirksamkeit erlangt.
Drozda
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