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BGBl III 223/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

223. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

223. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Dänemark11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1991 idF BGBl. III Nr. 139/2016. mit Wirkung vom 10. Februar 2017 die zentrale Behörde nach Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 139/2016) wie folgt geändert:

“Ministry of Children and Social Affairs

Holmens Kanal 22

DK - 1060 COPENHAGEN K“.

Drozda

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