vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 14/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

14. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

14. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien am 11. April 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen (BGBl. Nr. 249/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 120/2015) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Art. 63 Abs. 1 des Übereinkommens eine Liste11 Die Liste ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 070]. der nach slowenischem Strafrecht angewendeten und vollstreckten Sanktionen notifiziert.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung22 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 070]. hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

Drozda

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)