139. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend die Beendigung, hinsichtlich des karibischen Teils der Niederlande, des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 1. Juni und 27. August 2004 über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen (BGBl. III Nr. 137/2005) wurde gemäß seinem Art. 13 von den Niederlanden mit Note vom 14. Juni 2017 (eingelangt am 5. Juli 2017) hinsichtlich des karibischen Teils der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatus und Saba) gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2018 hinsichtlich des karibischen Teils der Niederlande außer Kraft.
In Bezug auf Curaçao und Sint Maarten findet das gegenständliche Abkommen jedoch weiterhin seine Anwendung.
Drozda
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