133. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg die anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder (BGBl. Nr. 313/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 94/2013) erklärten Vorbehalte1 für fünf Jahre ab 2. Juli 2017 erneuert.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)