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BGBl III 123/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

123. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

123. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 19. Juli 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 121/2016) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung11 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 167]. für den Fall abgegeben, dass das gegenständliche Zusatzprotokoll vom Vereinigten Königreich22 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 322/2013. ratifiziert und dessen Anwendung auf Gibraltar erstreckt wird.

Drozda

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