123. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 19. Juli 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 121/2016) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 für den Fall abgegeben, dass das gegenständliche Zusatzprotokoll vom Vereinigten Königreich2 ratifiziert und dessen Anwendung auf Gibraltar erstreckt wird.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)