438. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Auswirkungen der Abschaffung der Selbstträgerschaft - vorläufige Werte geändert wird
Auf Grund des § 24 Abs. 6 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Familien und Jugend verordnet:
Die Verordnung über die Auswirkungen der Abschaffung der Selbstträgerschaft - vorläufige Werte, BGBl. II Nr. 421/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 237/2009, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel der Verordnung entfällt die Wortfolge „- vorläufige Werte“.
2. § 5 Abs. 3 lautet:
„(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.“
Schelling
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