294. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik, BGBl. II Nr. 194/2014, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel der Bekanntmachung lautet:
„Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen“
2. Z 3 der Bekanntmachung wird durch folgende Z 3 bis 5 ersetzt:
| Anlage 3“ |
| Anlage 4“ |
| Anlage 5“ |
3. Die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildenden Anlagen 3, 4 und 5 wurden vom Rat der „Freikirchen in Österreich“ erlassen. Sie treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der bisherigen Anlage 3 und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Hammerschmid
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)