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BGBl II 277/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

277. Bekanntmachung: Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den evangelischen Religionsunterricht an Berufsschulen

277. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den evangelischen Religionsunterricht an Berufsschulen geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Lehrpläne für Berufsschulen, Anlage A der Verordnung BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 211/2016, wird wie folgt geändert:

In Anlage A (Allgemeines Bildungsziel Allgemeine Didaktische Grundsätze und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen) Abschnitt II (Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht) Unterabschnitt B (Lehrpläne) lautet lit. b (Evangelischer Religionsunterricht) samt Überschrift:

  1. „b) Evangelischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A - H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.“

Hammerschmid

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