111. Siebte Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2014, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, BGBl. II Nr. 260/2015, zuletzt geändert durch die Verordnung der Bundesministerin für Inneres, BGBl. II Nr. 62/2016, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 entfallen die Wortfolgen „zur Bundesrepublik Deutschland, zur Italienischen Republik, zum Fürstentum Liechtenstein, zur Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Slowakischen Republik,“ und „, zur Tschechischen Republik“ sowie „, zu Wasser und in der Luft“.
2. In § 1 und § 2 wird die Wendung „15. Mai 2016“ jeweils durch die Wendung „12. November 2016“ ersetzt.
Sobotka
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