8. Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel
8.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in hebräischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Jänner 2015 bzw. 5. Jänner 2016 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 5. Jänner 2016 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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