vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 4/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

4. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

4. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Vietnam am 18. Dezember 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 99/2015) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung gemäß Art. 12 und 96 des Übereinkommens abgegeben.

Ostermayer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)