34. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Griechenland | 4. Dezember 2015 |
Luxemburg | 5. Februar 2016 |
Ungarn | 29. Dezember 2015 |
Ostermayer
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