224. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2009) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: | ||
Belize | 9. März 2015 | |
Haiti | 8. Oktober 2013 | |
Palästina | 2. April 2014 | |
Südafrika | 12. Jänner 2015 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Südafrika nachstehende Erklärung abgegeben:
„Die Regierung der Republik Südafrika wird dem Recht auf Bildung, wie es gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. a und Art. 14 vorgesehen ist, zunehmend Wirkung verleihen, im Rahmen ihrer nationalen Bildungspolitik und verfügbarer Mittel.“
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Japan1 am 11. September 2012 seinen anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 13 Abs. 2 lit. b und c des Paktes zurückgezogen.
Drozda
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