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BGBl III 213/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 1000 AB 1086 S. 123. BR: AB 9571 S. 853.)

213. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

213.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in tschechischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 15 Abs. 2 des Rahmenabkommens wurden am 21. Juni bzw. 7. November 2016 (eingelangt am 9. November 2016) vorgenommen; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 2 mit 9. Dezember 2016 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kern

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