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BGBl III 207/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXIV RV 2133 AB 2174 S. 191. BR: AB 8913 S. 818.)

207. Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

207.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

[Vertragstext in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation nach Art. 63 des Rahmenabkommens wurde am 14. Mai 2013 gemäß Art. 64 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Rahmenabkommen gemäß seinem Art. 63 Abs. 1 mit 1. Oktober 2016 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kern

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