150. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in slowenischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 des Abkommens wurden am 7. Juni bzw. 11. Juli 2016 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 8 mit 1. September 2016 in Kraft.
Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird verordnet:
Die Kundmachung der Anlagen dieses Abkommens hat durch Auflage beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien, beim Amt der Kärntner Landesregierung und beim Vermessungsamt Völkermarkt zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden zu erfolgen.
Anlage 1
Anlage 2
Drozda
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