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BGBl III 125/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

125. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2

125. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2

Die Multilaterale Vereinbarung M299 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Druckgefäßen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2 (BGBl. III Nr. 107/2016) wurde von der Schweiz am 17. Juni 2016 unterzeichnet.

Drozda

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