102. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (BGBl. III Nr. 40/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/2016) gemäß Art. 4 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, gebunden zu sein:
Staaten: | Datum der Abgabe der Notifikation: |
Côte d'Ivoire | 25. Mai 2016 |
Montenegro | 20. Mai 2016 |
Drozda
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