401. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds (FWF-Vergütungsverordnung - FWF-VV)
Auf Grund des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 434/1982, zuletzt geändert durch die Wissenschaftsfonds-Novelle 2015, BGBl. I Nr. 110/2015, insbesondere dessen § 4a wird verordnet:
Vergütung
§ 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:
- 1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
- 2. die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
- 3. ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
- 4. ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.
Inkrafttreten
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft.
Mitterlehner
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