254. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, mit der die MAB-Ausbildungsverordnung (MAB-AV) geändert wird
Auf Grund des § 26 Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 33/2015, wird verordnet:
Die MAB-Ausbildungsverordnung (MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, wird wie folgt geändert:
1. In Anlage 7 werden unter „Praktikumsstellen“ nach dem Wort „Sanitätsbehörde“ ein Beistrich sowie in der nächsten Zeile die Wortfolge „nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt“ angefügt.
2. In der Anlage 8 werden im ersten Absatz die Zahl „417“ durch „433“ und im zweiten Absatz die Zahl „233“ durch „217“ sowie der Klammerausdruck „(= 1 300-650-297-120)“ durch den Klammerausdruck „(= 1 300-650-313-120)“ ersetzt.
3. In der Anlage 8 werden in der Tabelle die Zahl „180“ durch die Zahl „196“ und die Zahl „297“ durch „313“ ersetzt.
4. In der Anlage 12 wird die zweite Ziffer „11.“ durch „12.“ ersetzt.
5. In der Anlage 20 wird die Wortfolge „MEDIZINISCHE FACHASSISTENZ“ durch die Wortfolge „DIPLOMIERTER MEDIZINISCHER FACHASSISTENT (MFA) / DIPLOMIERTE MEDIZINISCHE FACHASSISTENTIN (MFA)“ ersetzt.
Oberhauser
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