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BGBl III 99/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

99. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

99. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ungarn am 6. Juli 2015 seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärungen11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 175/1988. zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 181/2014) zurückgenommen.

Ostermayer

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