7. Änderungen der Anlage A1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 7. November 2013, C.N.921.2013.TREATIES-XI.B.14, sind zu der Anlage A zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens nachstehende Änderungen angenommen worden und mit 20. Oktober 2013 in Kraft getreten:
[Änderungen der Anlage A in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlage A in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
In der deutschen Fassung sind auch Berichtigungen aufgeführt, die nur die Übersetzung betreffen.
Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2012/45/EU zur zweiten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 332 vom 4.12.2012 S. 18, hinsichtlich des Anhangs I.1 umgesetzt.
Anlage 1
Anlage 2
Ostermayer
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