vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 7/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

7. Änderungen der Anlage A zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

7. Änderungen der Anlage A11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 13/2013. zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)22 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973 idF BGBl. III Nr. 241/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008.

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 7. November 2013, C.N.921.2013.TREATIES-XI.B.14, sind zu der Anlage A zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens nachstehende Änderungen angenommen worden und mit 20. Oktober 2013 in Kraft getreten:

[Änderungen der Anlage A in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage A in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

In der deutschen Fassung sind auch Berichtigungen aufgeführt, die nur die Übersetzung betreffen.

Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2012/45/EU zur zweiten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 332 vom 4.12.2012 S. 18, hinsichtlich des Anhangs I.1 umgesetzt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Ostermayer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)