72. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Anlässlich der in Genf vom 26. bis 30. Jänner 2015 abgehaltenen 26. Sitzung der Gemeinsamen Expertentagung für die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügte Verordnung (BGBl. III Nr. 67/2008, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 8/2015) wurden die nachstehenden Korrekturen zum ADN 2015 beschlossen:
[Korrekturen an der deutschsprachigen Übersetzung, siehe Anlagen]
[Korrekturen an der französischen Sprachfassung (authentischer Wortlaut), siehe Anlagen]
Ostermayer
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