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BGBl III 44/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

44. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
[CELEX-Nr.: 32014L0103]

44. Änderungen der Anlagen A und B11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 7/2015. zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)22 Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973 idF BGBl. III Nr. 241/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008.

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen C.N.664.2014.TREATIES-XI.B.14 vom 7. Oktober 2014, sind die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen worden und mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten. Ihre Kundmachung erfolgt in der Fassung der am 8. Dezember 2014 übermittelten Korrekturen, welche laut Depositarmitteilung C.N.158.2015.TREATIES-XI.B.14 vom 13. März 2015 mangels Widerspruchs ebenfalls wirksam geworden sind.

[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

In der authentischen französischen Fassung und der deutschen Übersetzung wurden die Dokumente ECE/TRANS/WP.15/222 (Stammfassung), ECE/TRANS/WP.15/222/Corr.1 (Korrekturen), ECE/TRANS/WP.15/222/Add.1 (Ergänzungen) und ECE/TRANS/WP.15/222/Add.1/Corr.1 (Korrekturen zu den Ergänzungen) sowie die Korrekturen gemäß C.N.158.2015.TREATIES-XI.B.14 zusammengeführt. Die Quelle der jeweiligen Änderung oder Ergänzung ist aus entsprechenden redaktionellen Hinweisen im Text ersichtlich, mit Ausnahme jener, die in ECE/TRANS/WP.15/222/Corr.1 zur Gänze zurückgenommen worden sind. Folgeänderungen erscheinen unter dem jeweils zu ändernden Absatz (in der französischen Originalfassung im Anschluss an die Hauptänderung).

Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2014/103/EU zur dritten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 335 vom 22.11.2014 S. 15, hinsichtlich des Anhangs I umgesetzt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Ostermayer

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