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BGBl III 42/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

42. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten

42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (BGBl. III Nr. 124/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 75/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Malta11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 160].

9. März 2015

Spanien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 160].

18. Dezember 2014

Ostermayer

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